Der ESTA Antrag – Einreisegenehmigung für die USA

Bestimmungen für die Einreise mit dem ESTA in die USA

Wozu wird eine ESTA-Genehmigung benötigt?

Die Abkürzung ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“. Eine ESTA-Genehmigung ist die zwingende Voraussetzung für visumfreies Reisen in die USA.

Grundsätzlich ist für die Einreise in die USA ein Visum erforderlich. Von dieser Visumspflicht ausgenommen sind die Bürger von Staaten, die am „Visa Waiver Program“ (VWP) teilnehmen. Sie können mit ESTA für die Dauer von maximal 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen.

Die visumfreie Einreise in die USA ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nicht alle Aufenthaltszwecke sind im Rahmen des VWP gestattet. Touristische und geschäftliche Aktivitäten entsprechen jedoch den ESTA-Bedingungen.

Weitere wichtige Informationen finden Sie in dem Artikel ESTA und generelle Informationen zur Einreise

Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA

Um mit ESTA in die USA einreisen zu dürfen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Staatsbürger in einem der teilnehmenden Staaten
  • Sie besitzen einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass, der mindestens für die Dauer der Reise gültig ist
  • Sie bleiben für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt und nicht länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten
  • Sie besitzen ein Rückflug- oder Weiterreiseticket
  • Sie haben eine gültige Kreditkarte, mit der Sie die Antragsgebühr zahlen können

Welche Staatsangehörigen dürfen ESTA nutzen?

Für das visumfreie Reisen in die USA sind nach dem „Visa Waiver Program“ (VWP) die Bürger bestimmter Länder zugelassen. Um welche Länder es sich im Einzelnen handelt, erfährt man hier: https://www.estaantrag.org/generelle-informationen-esta/.

Deutsche Staatsangehörige können einen ESTA-Antrag stellen, da sie Bürger eines VWP-Mitgliedslandes sind.

Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um sich über ESTA für die Einreise in die USA bewerben zu können. So muss für die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ein bestimmter Reisezweck erfüllt werden. Tourismus, geschäftliche Gründe, eine medizinische Behandlung und die Durchreise sind anerkannte Reisezwecke.

Welche Staatsangehörigen dürfen ESTA nutzen?

Für das visumfreie Reisen in die USA sind nach dem „Visa Waiver Program“ (VWP) die Bürger bestimmter Länder zugelassen. Um welche Länder es sich im Einzelnen handelt, erfährt man hier: https://www.estaantrag.org/generelle-informationen-esta/.

Deutsche Staatsangehörige können einen ESTA-Antrag stellen, da sie Bürger eines VWP-Mitgliedslandes sind.

Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um sich über ESTA für die Einreise in die USA bewerben zu können. So muss für die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ein bestimmter Reisezweck erfüllt werden. Tourismus, geschäftliche Gründe, eine medizinische Behandlung und die Durchreise sind anerkannte Reisezwecke.

Gültigkeit und Kosten der ESTA-Genehmigung

Die ESTA-Genehmigung ist ab Antragstellung zwei Jahre gültig und gestattet die mehrmalige visumfreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Diese maximale Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.

Die Gültigkeit endet nach zwei Jahren, oder vorzeitig mit Ablauf des Reisepasses. Eine Verlängerung der ESTA-Genehmigung vor Ort in den USA ist nicht möglich.

Beim ESTA-Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 14 USD pro Person erhoben. Die Gebühr setzt sich aus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 USD und einer Genehmigungsgebühr in Höhe von 10 USD zusammen und wird sofort bei Antragstellung fällig. Der Antrag wird erst ab Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Bezahlung der Gebühr nur mit Kreditkarte oder Paypal möglich ist.

Kinder benötigen eine ESTA-Genehmigung

Alle Kinder, selbst ein Baby, müssen für die Einreise in die USA eine ESTA-Genehmigung und einen „normalen“, also elektronisch lesbaren Reisepass vorweisen. Ein Kinderausweis wie auch der Eintrag in den Reisepass der Eltern werden von den US-Behörden nicht anerkannt. Kinder, die mit einem Kinderreisepass in die USA einreisen wollen, benötigen ein Visum. Das ist auch bei einem Zwischenstopp zu beachten.

Die Vorgehensweise beim ESTA-Antrag für ein Kind unterscheidet sich nicht von der für Erwachsene. Das Kind muss einen „normalen“ Reisepass besitzen, der auf seinen Namen ausgestellt ist.

Eine ESTA-Genehmigung für ein Kind ist in gleicher Höhe gebührenpflichtig wie bei Erwachsenen. Es ist empfehlenswert, bei der gemeinsamen Reise mit Kindern einen Gruppenantrag zu stellen. Das ist einfacher und hat den Vorteil, dass man die Genehmigung in der Regel schneller erhält.

Was tun, wenn der ESTA-Antrag abgelehnt wurde?

Die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber es besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag abgelehnt wird, weil im Formular versehentlich falsche Angaben gemacht wurden. Ein neuer Antrag kann nicht gestellt werden, da für ESTA eine Sperre verhängt wird.

Es besteht lediglich die Möglichkeit, bei der US-Botschaft ein Visum zu beantragen. Für die Ausstellung sollten allerdings zwei Wochen eingeplant werden. Das ist einer der Gründe, warum der ESTA-Antrag frühzeitig gestellt werden sollte. So ist es möglich, bei einer Ablehnung noch rechtzeitig ein Visum zu bekommen.

Wenn die geplante Reise unmittelbar bevorsteht, wird man keine zwei Wochen auf das Visum warten können. Liegen Gründe vor, die die Reise unaufschiebbar machen wie z.B. eine medizinische Behandlung, ist es möglich, bei der US-Botschaft einen Notfalltermin zu beantragen.

Welches Visum Sie benötigen, ist abhängig von dem Zweck der Reise. Es wird unterteilt in Nichteinwanderungsvisum und Einwanderunsvisum.

Das sollte man über ESTA noch wissen!

  • So wie es Bürger bestimmter Länder gibt, die am „Visa Waiver Program“ teilnehmen und nach ESTA-Genehmigung visumfrei in die USA einreisen können, gibt es auch Staatsangehörige, die davon ausgeschlossen sind. Darunter fallen sogenannte Doppelstaatler, wenn sie auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen.
  • Zwar wird fast immer ein ESTA-Antrag aus dem berechtigten Personenkreis genehmigt, aber es gibt auch Ausnahmen. Meist erfolgt hier die Ablehnung, weil im Formular versehentlich falsche Angaben z.B. bei den Sicherheitsfragen gemacht wurden.
  • Eine Ablehnung des ESTA-Antrages ist auch ohne eigenes Verschulden möglich, wenn z.B. eine Namensgleichheit mit einer Person besteht, die bei den US-Sicherheitsbehörden auffällig geworden ist. Auch in diesem Fall muss ein Visum beantragt werden.
  • Die Ablehnung des ESTA-Antrages führt automatisch zu einer Sperre für das „Visa Waiver Program“. Da ein neuer Antrag nicht gestellt werden kann, ist in diesem Fall die Beantragung eines Visums für die Einreise in die USA notwendig. Geschäftsreisende können ein B-1 Visum beantragen, Urlauber ein B-2 Visum.
  • Die Teilnahme am „Visa Waiver Program“ ist nicht möglich, wenn man beabsichtigt, länger als 90 Tage in den USA zu bleiben. Eine ESTA-Genehmigung wird ebenfalls nicht erteilt für Au-Pair-Aufenthalte, das Studium an einer US-Universität oder eine Forschungstätigkeit. Für diese Reisezwecke muss ein Visum beantragt werden.