Reiseversicherung Diese Versicherungen gehören ins Urlaubsgepäck

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Rücktransport kann teuer werden

Diese Versicherungen können Sie sich schenken
Platz zehn: Die GlasbruchversicherungEine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren. Quelle: Bund der Versicherten e.V. Quelle: dpa
Platz neun: Die BrillenversicherungWer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch. Quelle: dpa
Platz acht: Die KrankenhaustagegeldversicherungOb die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Quelle: dpa
Platz sieben: Die ReisegepäckversicherungWer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können. Quelle: dapd
Platz sechs: Die Handyversicherung Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein. Quelle: AP
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht. Quelle: dpa
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben. Quelle: dpa

Wichtig ist die zusätzliche Reisekrankenversicherung vor allem aufgrund des Rücktransports. Denn ist ein Urlauber so schwer krank, dass er im Reiseland nicht ausreichend behandelt werden kann oder eine Rückreise aus psychologischen Gründen sinnvoll ist, muss er zurücktransportiert werden. Selbst wenn dafür ein Linienflug ausreicht, können hohe Kosten entstehen. Ist sogar eine fliegende Intensivstation notwendig, droht ohne zusätzliche Versicherung schnell die Privatinsolvenz.

Insbesondere bei Reisen innerhalb Europas verzichten allerdings viele Reisende auf eine zusätzliche Krankenversicherung. Schließlich gilt die gesetzliche Versicherung nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Das ist zwar richtig, allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Denn bei Erstattungen richten sich die Versicherer immer nach den im jeweiligen Reiseland geltenden gesetzlichen Regeln. Wer beispielsweise in Spanien einen Arzt aufsuchen musste, bekommt die Rechnung nur erstattet, wenn es ein Kassenarzt war. Wird der Urlauber allerdings, wie es in Touristenhochburgen oft der Fall ist, zu einem Privatarzt geschickt, geht er am Ende vermutlich leer aus.

Noch wichtiger: Den Rücktransport in die Heimat zahlt keine gesetzliche Kasse, weder innerhalb Europas noch weltweit. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben zwar oft einen Auslandsschutz mit in den Verträgen, der Rücktransport fehlt allerdings in der Regel auch da. PKV-Versicherte sollten sich also mit dem Kleingedruckten ihrer Versicherung vertraut machen, bevor sie die Koffer packen. Das gilt vor allem für Freunde von langen Fernreisen: Oft ist der Auslandsschutz zeitlich begrenzt. Wer mehrere Wochen am Stück unterwegs ist, sollte vor der Abreise prüfen, ob die Versicherung zwischendurch ausläuft.

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind vergleichsweise niedrig. Ab zehn Euro pro Jahr können sich Einzelne versichern, für knapp 20 Euro ist bereits ein Familientarif drin. Der sichert nicht nur die gesamte Familie ab, sondern gilt auch bei Alleingängen. Fahren Sohn oder Tochter auf Klassenreise ins Ausland, greift im Ernstfall die Reisekrankenversicherung der Familie. Das erspart lästige Einzelverträge.

Sicherheit für die Reisekasse

Bei der Auswahl des richtigen Tarifs sollten Globetrotter vor allem auf den jeweiligen Angebotskatalog und die Konditionen achten. Werden die Kosten für den Rücktransport bis in unbestimmte Höhe übernommen? Zahlt die Versicherung auch bei provisorischem Zahnersatz? Welche Behandlungsformen, etwa bei psychischen Erkrankungen, werden finanziert? Von den insgesamt 40 von der Stiftung Warentest untersuchten Tarifen schnitten 14 mit „sehr gut“ ab, darunter Versicherungen der Allianz, der Ergo Direkt und von Neckermann. Der ADAC wurde diesmal aufgrund von Tarifneuerungen nicht überprüft, im vergangenen Jahr erhielten die gelben Engel nur die Note „befriedigend“.    

Nicht ganz so leicht haben es chronisch Kranke bei der Suche nach einer geeigneten Reiseversicherung. Oft zahlen zusätzliche Reiseversicherungen zwar, allerdings nicht für Arzt-Besuche, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Bricht sich ein Diabetiker den Fuß, werden die Kosten übernommen. Landet er allerdings wegen einem Zuckerschock im Krankenhaus, wird die Versicherung die Rechnung kaum zahlen. Allerdings gibt es ein Schlupfloch: „Wer chronische Vorerkrankungen hat und deshalb von Versicherern abgewiesen wird, muss sich das von den jeweiligen Anbietern schriftlich bestätigen lassen“, sagt Brümmel. Ein Paragraf im Sozialgesetzbuch stellt sicher, dass in dem Fall die gesetzliche Versicherung die Kosten für die Behandlung übernehmen muss.

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