Wichtig ist die zusätzliche Reisekrankenversicherung vor allem aufgrund des Rücktransports. Denn ist ein Urlauber so schwer krank, dass er im Reiseland nicht ausreichend behandelt werden kann oder eine Rückreise aus psychologischen Gründen sinnvoll ist, muss er zurücktransportiert werden. Selbst wenn dafür ein Linienflug ausreicht, können hohe Kosten entstehen. Ist sogar eine fliegende Intensivstation notwendig, droht ohne zusätzliche Versicherung schnell die Privatinsolvenz.
Insbesondere bei Reisen innerhalb Europas verzichten allerdings viele Reisende auf eine zusätzliche Krankenversicherung. Schließlich gilt die gesetzliche Versicherung nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Das ist zwar richtig, allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Denn bei Erstattungen richten sich die Versicherer immer nach den im jeweiligen Reiseland geltenden gesetzlichen Regeln. Wer beispielsweise in Spanien einen Arzt aufsuchen musste, bekommt die Rechnung nur erstattet, wenn es ein Kassenarzt war. Wird der Urlauber allerdings, wie es in Touristenhochburgen oft der Fall ist, zu einem Privatarzt geschickt, geht er am Ende vermutlich leer aus.
Noch wichtiger: Den Rücktransport in die Heimat zahlt keine gesetzliche Kasse, weder innerhalb Europas noch weltweit. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben zwar oft einen Auslandsschutz mit in den Verträgen, der Rücktransport fehlt allerdings in der Regel auch da. PKV-Versicherte sollten sich also mit dem Kleingedruckten ihrer Versicherung vertraut machen, bevor sie die Koffer packen. Das gilt vor allem für Freunde von langen Fernreisen: Oft ist der Auslandsschutz zeitlich begrenzt. Wer mehrere Wochen am Stück unterwegs ist, sollte vor der Abreise prüfen, ob die Versicherung zwischendurch ausläuft.
Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind vergleichsweise niedrig. Ab zehn Euro pro Jahr können sich Einzelne versichern, für knapp 20 Euro ist bereits ein Familientarif drin. Der sichert nicht nur die gesamte Familie ab, sondern gilt auch bei Alleingängen. Fahren Sohn oder Tochter auf Klassenreise ins Ausland, greift im Ernstfall die Reisekrankenversicherung der Familie. Das erspart lästige Einzelverträge.
Sicherheit für die Reisekasse
Sowohl der Bundesverband deutscher Banken (BdB) als auch der Deutsche Reiseverband (DRV) raten, sich sicherheitshalber nie auf ein Zahlungsmittel zu verlassen. Der Bankenverband empfiehlt darüber hinaus, nicht mehr als ein Drittel des Budgets in bar mitzunehmen. Es sei jedoch für den Anreisetag ratsam, vor allem bei Nicht-Euro-Ländern, bereits eine kleine Summe in Landeswährung im Portemonnaie zu haben. Der Wechsel kann in der heimischen Bank günstiger sein als vor Ort. Vorsicht: Einige Länder haben Obergrenzen bei der Einführung von Devisen.
Beim Abheben oder Zahlen mit der EC-Karte im Ausland gelten die gleichen Sicherheitshinweise wie in Deutschland. Am Geldautomaten sollte die PIN verdeckt eingegeben werde, damit niemand von der Seite oder von hinten die Geheimnummer ausspähen kann. Das Gleiche gilt beim Bezahlen beim Einzelhändler. „Vor allem sollte man sich seine PIN nirgends notieren“, sagt eine Sprecherin des BdB. Wenn der Kunde seine Pin leichtfertig verwendet, zahlt die Bank den entstandenen Schaden nicht. Die Beweislast kann dann beim Kunden liegen.
Banken begrenzen vielfach aus Sicherheitsgründen für das Ausland das Abhebelimit. Bei vereinzelten Instituten, etwa der Deutschen Bank, ist das Limit außerhalb Europas sogar auf null gesetzt. Um nicht gleich zu Beginn des Urlaubs mit leeren Händen dazustehen, ist es ratsam, vor Reiseantritt bei der Bank anzurufen oder online zu überprüfen, wie hoch der Verfügungsrahmen angesetzt ist und ihn gegebenenfalls zu ändern. Bei der Deutschen Bank steht auf der Karte die 24-Stunden-Hotline, um die Karte mit sofortiger Wirkung freizuschalten.
Sollte es allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz passieren, dass die Bank- oder Kreditkarte abhandenkommt, sollte die Karte schnellstmöglich gesperrt werden. Dazu kann die Bank direkt kontaktiert werden oder, wie der Deutsche Reiseverband empfiehlt, der Sperr-Notruf, der unter der Telefonnummer 0049 116 116 zu erreichen ist. Der BdB empfiehlt den SOS-Infopass, der eine Vielzahl möglicher Sperrnummern enthält und online verfügbar ist.
Eine Variante zu Bargeld und Bankkarten bieten noch immer Reiseschecks. „Für Touristenorte sind Schecks aber eigentlich nicht notwendig“, sagt die BdB-Sprecherin. Im außereuropäischen Ausland und bei längeren Fernreisen seien Schecks in Dollar dennoch eine sichere Alternative. Die Schecks werden an vielen Stellen wie Bargeld behandelt und können ansonsten gegen Unterschrift und Vorzeigen des Ausweises eingetauscht werden.
Reiseschecks müssen vor Reiseantritt erworben werden und kosten bis zu zwei Prozent des Kaufwerts. Dafür sind sie über ihren vollen Wert versichert und werden bei Verlust meist innerhalb von 24 Stunden ersetzt. Auch hier sollten Verbraucher möglichst rasch nach Verlust eines Schecks das ausstellende Finanzinstitut anrufen. Wichtig: Vor der Reise müssen Kunden immer einmal auf dem Scheck unterschreiben. Die zweite Unterschrift erfolgt dann beim Tausch gegen Bargeld. Eine Alternative können Prepaid-Kreditkarten sein.
Bei der Auswahl des richtigen Tarifs sollten Globetrotter vor allem auf den jeweiligen Angebotskatalog und die Konditionen achten. Werden die Kosten für den Rücktransport bis in unbestimmte Höhe übernommen? Zahlt die Versicherung auch bei provisorischem Zahnersatz? Welche Behandlungsformen, etwa bei psychischen Erkrankungen, werden finanziert? Von den insgesamt 40 von der Stiftung Warentest untersuchten Tarifen schnitten 14 mit „sehr gut“ ab, darunter Versicherungen der Allianz, der Ergo Direkt und von Neckermann. Der ADAC wurde diesmal aufgrund von Tarifneuerungen nicht überprüft, im vergangenen Jahr erhielten die gelben Engel nur die Note „befriedigend“.
Nicht ganz so leicht haben es chronisch Kranke bei der Suche nach einer geeigneten Reiseversicherung. Oft zahlen zusätzliche Reiseversicherungen zwar, allerdings nicht für Arzt-Besuche, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Bricht sich ein Diabetiker den Fuß, werden die Kosten übernommen. Landet er allerdings wegen einem Zuckerschock im Krankenhaus, wird die Versicherung die Rechnung kaum zahlen. Allerdings gibt es ein Schlupfloch: „Wer chronische Vorerkrankungen hat und deshalb von Versicherern abgewiesen wird, muss sich das von den jeweiligen Anbietern schriftlich bestätigen lassen“, sagt Brümmel. Ein Paragraf im Sozialgesetzbuch stellt sicher, dass in dem Fall die gesetzliche Versicherung die Kosten für die Behandlung übernehmen muss.