Auslandshaftpflicht – nicht nur fürs Auto, auch fürs Hotel

Wer eine andere Person direkt oder deren Eigentum schädigt, muss für den Schaden in der gesamten Höhe aufkommen. Dies ist nicht nur in Deutschland so geregelt, sondern hat weltweite Geltung. Die wenigsten Menschen stehen morgens auf und denken sich, heute schädige ich mal einen anderen. Schäden resultieren aus einer Unaufmerksamkeit, Nachlässigkeit oder aus einer unabwendbaren Situation heraus. Schäden beschränken sich auch nicht auf das Inland, sondern können überall auftreten. Es kann allerdings kritisch werden, wenn ein solcher Schaden im Ausland auftritt.

 

Privathaftpflicht mit weltweiter Geltung

Moderne Privathaftpflichtversicherungen bieten automatisch weltweiten Versicherungsschutz. Es muss sich schon um sehr alte Policen handeln, wenn dies nicht der Fall ist.
In den wenigsten Fällen ist daher eine gesonderte Auslandshaftpflicht notwendig. Wichtig ist, dass der Vertrag beispielsweise Schäden an gemieteten Sachen übernimmt, sprich Gegenständen im Hotelzimmer oder Ferienwohnung.
Wer als Student im Ausland studiert oder als Au-pair tätig ist, hat entweder Deckung über die Police der Eltern, sofern die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind, oder sollte sich selbst tunlichst um einen Vertrag bemühen. Die Stiftung Warentest, sonst eher skeptisch gegenüber der Versicherungswirtschaft, stuft eine Privathaftpflichtversicherung als zwingend notwendig ein, da sie existenzielle Risiken absichert.
Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, was muss man bei einer Auslandshaftpflichtversicherung beachten? Die Antwort fällt leicht aus.
Der Vertrag sollte die selben Leistungen erbringen, wie bei einem Schaden im Inland. Darüber hinaus sollte die weltweite Deckung keine enge zeitliche Begrenzung aufweisen. Einige Versicherer unterscheiden hier jedoch zwischen Deckungszusagen für Europa, die USA und die restliche Welt.

 

Die Mallorca-Police – wenn es im Ausland kracht

Der Begriff „Mallorca-Police“ hat sich als fester Begriff im Versicherungsdeutsch etabliert.
Er resultiert aus der Zeit, als deutsche Urlauber überwiegend auf Mallorca Leihwagen mieteten, um die Insel zu erkunden.
Die Mallorca-Police umschreibt einen Baustein in der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung des Urlaubers. Die Deckungssummen in der KFZ-Haftpflicht sind nicht überall so hoch angesetzt wie in Deutschland.
Verursacht der Leihwagennutzer einen Unfall, kann es passieren, dass die Haftpflichtversicherung des Autoverleihers aus Kostengründen so niedrig angesetzt ist, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, die Forderung des oder der Geschädigten zu erfüllen.
In diesem Fall würde der Schädiger mit seinem gesamten Vermögen für die Differenz zwischen Versicherungsleistung und Schadenshöhe haften.
Die Mallorca-Police übernimmt jedoch diese Differenz bis zu Höhe des in Deutschland vereinbarten Versicherungsschutzes. Dieser Baustein findet sich heute fast schon „serienmäßig“ in jeder deutschen KFZ-Haftpflichtversicherung. Nur noch wenige Anbieter verzichten in ihren Billigtarifen darauf. In anderen Fällen lässt sich dieser Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag dazubuchen.

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